Kommunale Ehrungen
Beschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit,
- Diamantene Hochzeit,
- Eiserne Hochzeit,
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
- 90. Geburtstag,
- 95. Geburtstag oder
- 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kommunale Ehrungen
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden.
Auch Ehrungen und Glückwünsche bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
- Goldene Hochzeit (50 Jahre),
- Diamantene Hochzeit (60 Jahre),
- Eiserne Hochzeit (65 Jahre),
- dem 70. und dem 75. Hochzeitstag oder
- 100. Geburtstag
können von der Gemeinde, der Samtgemeinde oder dem Landkreis veranlasst werden.
Anregungen zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen können von jedermann eingereicht werden. Zuständigkeit für die Bearbeitung ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Online-Dienst
Vorschlag für eine Ehrung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Büro des Landrates
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Heike Brase
Herr Jochen Twiefel
Weitere Informationen
Stadt Bremervörde - Fachbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@bremervoerde.de
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Bremervörde: Kommunale Ehrungen
Der Vorschlag ist schriftlich unter Beifügung einer kurzen (ggfs. stichwortartigen) Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der ehrungswürdigen Verdienste bei der Verwaltung einzureichen, dabei sind Name, das Alter, die Anschrift und ggfs. die Dauer der Vereinszugehörigkeit anzugeben.
Voraussetzungen
Hinweise für Bremervörde: Kommunale Ehrungen
- Langjährige (mindestens 15 Jahre) ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Stadt oder der Einwohner der Stadt Bremervörde.
- Herausragende persönliche Leistungen auf gesellschaftlicher, kultureller, sozialer oder sportlicher Ebene (neben Sportlern können auch Trainer, Betreuer und sonstige Personen geehrt werden). Im sportlichen Bereich werden absolute und relative Leistungen grundsätzlich einmalig geehrt.
Herausragende Leistungen auf sportlicher Ebene sind mindestens:
- bis zum vollendeten 10. Lebensjahr Kreismeistertitel
- vom 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Bezirksmeistertitel
- ab dem vollendeteten 16. Lebensjahr Landesmeistertitel
- oder vergleichbare Leistungen.
- Geehrt werden können auch hinzugewählte Mitglieder in den städtischen Fachausschüssen, wenn sie diesen mindestens 15 Jahre angehört haben.
- Diese Leistungen sind noch nicht auf anderer Ebene (Bund, Land, Kreis) gewürdigt worden.
- Zu ehrende Personen sollen ihren Wohnsitz grundsätzlich in Bremervörde haben.
Verfahrensablauf
Hinweise für Bremervörde: Kommunale Ehrungen
Die Vorschlagsberechtigung obliegt dem Rat, den Ortsräten, der Verwaltung der Stadt Bremervörde sowie den ortsansässigen Vereinen.
Der Vorschlag ist schriftlich unter Beifügung einer kurzen (ggfs. stichwortartigen) Aufstellung über Art, Umfang und Dauer der ehrungswürdigen Verdienste bis zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Verwaltung einzureichen, dabei sind Name, das Alter, die Anschrift und ggfs. die Dauer der Vereinszugehörigkeit anzugeben.
Die Verwaltung stellt jeweils bis zum 31. Januar jeden Jahres eine Liste der für eine Ehrung in Betracht kommenden Personen zusammen und legt diese dem Auswahlgremium zur Auswahl vor. Die endgültige Entscheidung
über die Anzahl der zu ehrenden Personen tritt der städtische Verwaltungsausschuss.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Bremervörde: Kommunale Ehrungen
Der Vorschlag ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Verwaltung einzureichen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Kommunale Ehrungen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.01.2011