Ehrenbürgerschaft Verleihung

    Kommunale Ehrungen

    Beschreibung

    Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

    Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

    • Goldene Hochzeit,
    • Diamantene Hochzeit,
    • Eiserne Hochzeit,
    • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
    • 90. Geburtstag,
    • 95. Geburtstag oder
    • 100. Geburtstag.

    Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Ordensangelegenheiten, Ehrungen, Jubiläen, Tagungen und Empfänge

    Ordensangelegenheiten:
     
    Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
     
    Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande vergeben.
     
    Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen.
    Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
     

    • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
    • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl (Hilfreich wäre die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

     
    Weitere Information finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Staatskanzlei .

    Ehrungen und Jubiläen:
     

    Bei bestimmten Ehe- und Altersjubiläen werden von der Niedersächsischen Landesregierung Ehrungen vorgenommen.
    Gleichzeitig ehrt der Landkreis Göttingen zu diesen Anlässen und zu 90. und 95. Geburtstagen seine Einwohnerinnen und Einwohner mittels einer Glückwunschkarte.
     
    Tagungen und Empfänge:
     

    Organisation und Koordination von Tagungen und Empfängen sowie von besonderen Ehrungen, z. B. Tag der Ehrenamtlichen, Empfang von ausländischen Jugend-/Besuchergruppen.
     
     

    Ordensangelegenheiten:
     
    Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
     
    Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande vergeben.
     
    Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen.
    Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
     

    • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
    • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl (Hilfreich wäre die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

     
    Weitere Information finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Staatskanzlei .

    Ehrungen und Jubiläen:
     

    Bei bestimmten Ehe- und Altersjubiläen werden von der Niedersächsischen Landesregierung Ehrungen vorgenommen.
    Gleichzeitig ehrt der Landkreis Göttingen zu diesen Anlässen und zu 90. und 95. Geburtstagen seine Einwohnerinnen und Einwohner mittels einer Glückwunschkarte.
     
    Tagungen und Empfänge:
     

    Organisation und Koordination von Tagungen und Empfängen sowie von besonderen Ehrungen, z. B. Tag der Ehrenamtlichen, Empfang von ausländischen Jugend-/Besuchergruppen.
     
     

    Online-Dienst

    Kommunale Ehrungen

    ID: L100040_473375048

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Göttingen)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    Fax: 0551 525-180

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Göttingen

    Empfänger: Landkreis Göttingen

    IBAN: DE 78260500010000505792

    BIC: NOLADE21GOE

    Bankinstitut: Sparkasse Göttingen

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2011 (von: Landkreis Göttingen Webservice)

    Technisch geändert am 30.05.2023 (von: Nieder, Oliver)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.01.2011

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)