Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1551
49364 Vechta
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage Rathaus
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Frauenparkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andre Mentrop
Telefon Festnetz: 04441 8863400
E-Mail: andre.mentrop@vechta.de
Frau Maresa Moormann
Telefon Festnetz: 04441 8863402
E-Mail: maresa.moormann@vechta.de
Frau Kristin Reinke
Telefon Festnetz: 04441 8863403
E-Mail: kristin.reinke@vechta.de
Herr Jonas Sauer
Telefon Festnetz: 04441 8863401
E-Mail: jonas.sauer@vechta.de
Internet
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige