Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100040_488459827

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde ist wohl das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen. Es beweist die Existenz und Identität. Ist der Schlüssel zu allen anderen Ausweisen und Behördengängen, wie z.B. Eheschließung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuenkirchen-Vörden - Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

    Adresse

    Hausanschrift

    Küsterstraße 4

    49434 Neuenkirchen-Vörden

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Di. und Fr. 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05493 9871-99

    Telefon Festnetz: 05493 9871-0

    E-Mail: info@neuenkirchen-voerden.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuenkirchen-Vörden: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Personalausweis
    • je nach Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Bemerkungen

    Hinweise für Neuenkirchen-Vörden: Geburtsurkunde Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de