Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Anforderung Geburtsurkunde / begl. Abschrift aus dem Geburtenregister

    ID: L100040_472886898

    Beschreibung

    Leistungsbeschreibung Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat. Welche Unterlagen werden benötigt? Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Welche Gebühren fallen an? Ausstellung der Urkunde Gebühr: EUR 15,00 Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde Gebühr: EUR 7,50 Rechtsgrundlage §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG) § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) Online-Anforderung Sie können die Urkunden / den Auszug (siehe Spalte rechts) online anfordern und bezahlen. Sie bekommen die Urkunde postalisch zugesandt.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • Bezahlsysteme
    • SEPA-Lastschrift
    • Visa Karte
    • paydirekt
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Damme

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    49401 Damme

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05491 662-0

    Fax: 05491 662-88

    E-Mail: info@damme.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024