Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Hasbergen: Geburtsbeurkundung
Mit dieser Information möchten wir Sie auf Ihre Rechte und Pflichten hinweisen und Sie bei den jetzt notwendigen Gängen unterstützen.
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden.
Im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung werden auch die Namensführung und eine eventuelle Vaterschaftsanerkennung mit besprochen.
Nach der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
- eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
- eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
- eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
- eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
- einen Kindergeldantrag mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei)
- einen Antrag auf die Gewährung von Erziehungsgeld mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei)
Für den Kindergeldantrag ist die Kindergeldkasse die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Für den Erziehungsgeldantrag ist der Landkreis Osnabrück zuständig.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.
Besonderheiten:
Alle ausländischen Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen, die von einem allgemein vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigt wurde.
Ausnahme:
Internationale (mehrsprachige) Urkunden
Unterlagen:
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
a) Eltern sind miteinander verheiratet:
- Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Erklärung zur Namensführung des Kindes(von beiden unterschrieben)
- Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und ggf. des Anzeigenden
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte die Heiratsurkunde der Eltern oder Stammbuch der Familie.
b) Mutter nicht verheiratet:
- Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
- Erklärung zur Namensführung des Kindes (von der Mutter unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Anzeigenden
- Geburtsurkunde der Mutter (wenn ledig) oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches mit Auslösungsvermerk (wenn Mutter geschieden oder verwitwet) oder sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten
Unter anderem kann in den Fällen, in denen die Mutter nicht verheiratet ist, der Vater des Kindes die Vaterschaft zu diesem anerkennen. Hierzu ist zu empfehlen, dass der Vater und die Mutter gemeinsam beim Standesamt vorsprechen und dort eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, zu der die Zustimmung der Mutter erforderlich ist. Dieses kann auch schon vor der Geburt des Kindes geschehen. Neben dem Personalausweis oder Reisepass ist vom Vater noch eine Geburtsurkunde (wenn ledig) oder ein Nachweis darüber, dass er verheiratet, geschieden oder verwitwet war, erforderlich.
Weitere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt.
Alle Urkunden und Übersetzungen sind jeweils im Original vorzulegen.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Gemeinde Hasbergen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Hasbergen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pracht
Frau Huckriede
Frau Niermann
Einheitsgemeinde Hasbergen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 54
49202 Hasbergen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Hasbergen: Geburtsbeurkundung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige