Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05461 83-104
Telefon Festnetz: 05461 83-105
Telefon Festnetz: 05461 83-106
Fax: 05461 83-6198
E-Mail: standesamt@bramsche.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige