• Jever (Landkreis Friesland, Niedersachsen)
Geburtsurkunde Ausstellung

Geburtsurkunde Ausstellung

Beschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Online-Dienste

Geburtsurkunde anfordern

ID: L100040_434000438

Beschreibung

Die Geburtsurkunde ist wohl das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen. Es beweist die Existenz und Identität. Sie ist er Schlüssel zu allen anderen Ausweisen und Behördengängen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 26.08.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Geburtsurkunde anfordern

ID: L100040_574536349

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 03.10.2024

Technisch geändert am 09.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Hinweise für Jever: Geburtsurkunde / Geburtenregister

Die Zuständigkeit obliegt der Stadt Jever, wenn Sie in Jever geboren worden sind. 

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Kommune, in der Sie geboren sind. 

Ansprechpartner

Abteilung 3 - Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung

Adresse

Hausanschrift

Am Kirchplatz 11

26441 Jever

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr; Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 03.01.2025

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise für Jever: Geburtsurkunde / Geburtenregister

  • Personalausweis oder
  • Reisepass

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70,00 EUR

Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15,00 EUR

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7,50 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024