Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Lathen - Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1154
49758 Lathen
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Erna-de-Vries-Platz
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Erna-de-Vries-Platz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lathen, Marktplatz
Linie:- Bus: Linie 931
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Aufgrund von Corona nur nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dietmar Wilkens (Fachbereichsleiter)
Internet
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde