Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Samtgemeinde Lathen

    ID: L100040_505064732

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Lathen - Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1154

    49758 Lathen

    Hausanschrift

    Erna-de-Vries-Platz 7

    49762 Lathen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Erna-de-Vries-Platz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Erna-de-Vries-Platz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lathen, Marktplatz
      Linie:
      • Bus: Linie 931

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Aufgrund von Corona nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 05933 66-66

    Telefon Festnetz: 05933 66-0

    E-Mail: info@lathen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de