Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Meppen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen


    Ebenso kann eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde, eine Namensänderungsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über die Geburtszeit beantragt werden.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Meppen

    ID: L100040_569236565

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Meppen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 43

    49716 Meppen

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Mi.: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Standesamt Meppen Montag von 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch von 8:00 bis 12:30 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung) Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Fachbereich Arbeit und Soziales Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05931 153-5253

    Telefon Festnetz: 05931 153

    E-Mail: info@meppen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Meppen: Geburtsurkunde Ausstellung


    Die Beantragung von Geburtsurkunden ist online direkt möglich. Es können ggf. Nachweise gefordert werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de