Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Geburtsurkunde / Geburtszeit-Bescheinigung / Auszug aus dem Geburtenregister beantragen - auch mehrsprachig
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Sachgebiet Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Standesamt: Montag: 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 04471 185-905
Telefon Festnetz: 04471 185-0
Kontaktperson
Herr Franz-Josef Unnerstall
Frau Larissa Lampe
Frau Andrea Siemer
Frau Klara Schnieder
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige