Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.
Online-Dienst
Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
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Zahlungsweise
- paydirekt
- Kreditkarten
- Klassische Kreditkarte
- Paypal
- Lastschriftverfahren
- giropay
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Sachgebiet 32.2 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Standesamt Aurich ist nicht barrierefrei. Das Standesamt befindet sich im 1. Obergeschoss. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Sollten Sie das Obergeschoss nicht erreichen können, kontaktieren Sie vor Ihrem Besuch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.30 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.30 und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-3232
E-Mail: standesamt@stadt.aurich.de
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen - Stadt Aurich)
Stichwörter
Standesamt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich
Antragsteller müssen ihre Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Bei Kopie des Ausweisdokuments ist darauf zu achten, dass Vor- und Rückseite abgebildet sind.
Antragsteller müssen ihre Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Bei Kopie des Ausweisdokuments ist darauf zu achten, dass Vor- und Rückseite abgebildet sind.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich
- §§ 1591-1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- §§ 1591-1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: Nein
Ausstellung der Urkunde oder der beglaubigten Abschrift
Gebühr: 7,50 EUR
Vorkasse: Nein
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: Nein
Ausstellung der Urkunde oder der beglaubigten Abschrift
Gebühr: 7,50 EUR
Vorkasse: Nein
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde