Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde Ausstellung

    ID: L100040_453935495

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • Kreditkarten
    • Klassische Kreditkarte
    • Paypal
    • Lastschriftverfahren
    • giropay

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2022 (von: de Berg, Beate)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Aurich - Sachgebiet 32.2 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Georgswall 3

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    im Gebäude der Ostfriesischen Landschaft

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Standesamt Aurich ist nicht barrierefrei. Das Standesamt befindet sich im 1. Obergeschoss. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Sollten Sie das Obergeschoss nicht erreichen können, kontaktieren Sie vor Ihrem Besuch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes.

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 - 12.30 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.30 und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 12-3232

    E-Mail: standesamt@stadt.aurich.de

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen - Stadt Aurich)

    Stichwörter

    Standesamt

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2011 (von: Beate de Berg)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: de Berg, Beate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich

    Antragsteller müssen ihre Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Bei Kopie des Ausweisdokuments ist darauf zu achten, dass Vor- und Rückseite abgebildet sind.

    Antragsteller müssen ihre Identität durch Personalausweis oder Reisepass nachweisen. Bei Kopie des Ausweisdokuments ist darauf zu achten, dass Vor- und Rückseite abgebildet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich

    • §§ 1591-1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
    • §§ 1591-1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
    • § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung - Aurich

    Gebühr: 15,00 EUR
    Vorkasse: Nein
    Ausstellung der Urkunde oder der beglaubigten Abschrift


    Gebühr: 7,50 EUR
    Vorkasse: Nein
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Gebühr: 15,00 EUR
    Vorkasse: Nein
    Ausstellung der Urkunde oder der beglaubigten Abschrift


    Gebühr: 7,50 EUR
    Vorkasse: Nein
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)