Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde

    Die Geburtsurkunde enthält Angaben über

    • Vor- und Familiennamen
    • Geburtsort, -datum und -zeit
    • Geschlechtsangabe

    Hinweis: Ab dem 1. Mai 2023 wird auch die Geburtsuhrzeit in neu auszustellenden Geburtsurkunden aufgenommen. Eine Auskunft aus dem Geburtsregister, die nur die Geburtsuhrzeit bestätigt, kann nicht mehr ausgestellt werden.

    Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch)

    • enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
    • Sterbezeit ist nur in Registerausdrucken enthalten.
    • Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten)
      Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.

    Folgende Urkunden zur Geburt können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden:

    • Geburtsurkunden
      • auch ohne Geschlechtsangabe
      • auch ohne Angabe der Eltern
    • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
    • Auf besonderen Wunsch:
      • mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde

    Online-Dienst

    Urkunde online beantragen

    ID: L100040_466678615

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    • Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Dort erhält man die entsprechenden Urkunden, auch wenn man dort nicht oder nicht mehr wohnt. Dies gilt auch für alle Personenstandsfälle im Ausland. Diese Urkunden erhält man dann im Ausland bei dem zuständigen Standesamt.
    • Dies gilt auch für internationale Urkunden.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 12

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2738

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: standesamt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Im Standesamt können sich nicht nur Brautpaare trauen lassen, hier werden außerdem in den Registern viele zentrale Ereignisse der Menschen, wie Geburt, Heirat, Scheidung und auch der Tod urkundlich festgehalten. Die Standesbeamten helfen außerdem bei so unterschiedlichen Dingen wie dem Wunsch nach Namensänderung, Kirchenaustritt, Anerkennung der Vaterschaft. Empfehlung: Wenn Sie sich zu diesen Themen erkundigen wollen oder Fragen haben, können Sie dies am besten in einem direkten Gespräch mit einem Standesbeamten erledigen. Wenn Sie dazu persönlich vorbeikommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns. Ihre Ansprechpartner und hilfreiche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    beim Abholen direkt im Standesamt durch die Antragstellerin/den Antragsteller

    • gültiger Personalausweises oder Reisepasses

    beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person

    • formlose Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person

    beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunden können von folgenden Personen bestellt werden:

    • beurkundete Person
    • Ehegattin/Ehegatte
    • eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
    • Kind
    • Enkelkind
    • Mutter/Vater
    • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag bestellt werden.

    Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden.

    Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

    Hinweis

    Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Geburtenregister 110 Jahre aufbewahrt.

    Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv

    Beispiel (Stand 2021): Geburtenregister von 1915: Zuständig ist das Standesamt

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein.

    Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    • Geburtsurkunde; Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch; Internationale Urkunden 15 Euro
    • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro

    Versandkosten

    • im Inland - keine Portokosten
    • im Ausland - 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.

    Hinweis

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.

    Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Geburtsurkunde Ausstellung

    Für Bestellungen von Geburtsurkunden ohne Geschlechtsangabe, ohne Angabe der Eltern und die Abschriften aus dem Personenstandsbuch wählen Sie bei der Online-Bestellung "sonstige Zwecke" aus und tragen Ihre gewünschte Bestellung ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de