Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Verden (Aller): Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienste
Anforderung Geburtsurkunde
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Verden (Aller): Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Wenn Sie direkt in Verden (Aller) geboren wurden, wenden Sie sich an das Standesamt Verden (Aller).
Ansonsten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem jeweiligen Geburtsstandesamt.
Wenn Sie direkt in Verden (Aller) geboren wurden, wenden Sie sich an das Standesamt Verden (Aller).
Ansonsten erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem jeweiligen Geburtsstandesamt.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirschner
Frau Schwenke
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Verden (Aller): Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Sie können Ihre Geburtsurkunde ganz einfach Online beantragen - siehe Seitenanfang.
Wenn Sie die Geburtsurkunde persönlich im Standesamt Verden (Aller) abholen möchten, sprechen Sie dafür bitte telefonisch einen Termin ab!
Sie können Ihre Geburtsurkunde ganz einfach Online beantragen – siehe Seitenanfang.
Wenn Sie die Geburtsurkunde persönlich im Standesamt Verden (Aller) abholen möchten, sprechen Sie dafür bitte telefonisch einen Termin ab!
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Verden (Aller): Geburtsurkunde / Geburtenbuch
15,00 EUR für die Ausstellung der 1. Urkunde
7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Geburtsurkunden, die für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei
• 15,00 EUR für die Ausstellung der 1. Urkunde
• 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
• Geburtsurkunden, die für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei
Weitere Informationen
Hinweise für Verden (Aller): Geburtsurkunde / Geburtenbuch
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde