Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde Ausstellung

    ID: L100040_482074702

    Beschreibung

    Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Geburt eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Einsicht in das Geburtenregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen: Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes, Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben, Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes. Wenn Sie die Geburtsurkunde zur Vorlage für eine geplante Eheschließung beim Standesamt benötigen, beantragen Sie bitte einen Geburtenregisterauszug. Dieser Auszug gibt das Standesamt Hinweise auf mögliche Vorhehen, Adoptionen und Kinder. Eine einfach Geburtsurkunde reicht für die Eheschließung in der Regel nicht aus.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • SEPA-Lastschrift
    • Paypal
    • Klassische Kreditkarte
    • giropay

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 12

    29549 Bad Bevensen

    Rathaus Bad Bevensen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
      Anzahl: 7  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus Ebstorf
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Bad Bevensen
      Linie:
      • Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 30

    29574 Ebstorf

    Rathaus Ebstorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Bad Bevensen
      Anzahl: 7  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus Ebstorf
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Bad Bevensen
      Linie:
      • Regionalbahn: Uelzen-Hamburg-Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1161

    29543 Bad Bevensen

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05821 89-480(Rathaus in Bad Bevensen)

    Telefon Festnetz: 05822 42-0(Rathaus in Ebstorf)

    Telefon Festnetz: 05821 89-0(Rathaus in Bad Bevensen)

    E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Bevensen

    Empfänger: Samtgemeindekasse Bevensen

    IBAN: DE79 2585 0110 0001 0015 28

    BIC: NOLADE21UEL

    Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dann

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de