Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Suderburg - Fachbereich - Organisation, Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rund um das Rathaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Suderburg
Linie:- Regionalbahn: METRONOM
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer zugänglich. Hier finden Sie die Auskunft, das Einwohnermeldeamt, das Standesamt sowie die Kasse. Falls die Dienste des Bauamtes oder des Samtgemeindebürgermeisters benötigt werden, bitte in der Auskunft im Zimmer 9 melden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Holger Scheuermann (Allgemeiner Vertreter des SGBgm, Leiter Fachbereich - Organisation, Ordnung und Soziales)
Frau Sonja Springer
Internet
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Suderburg
Empfänger: Samtgemeindekasse Suderburg
IBAN: DE49 2585 0110 0009 0100 00
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde