Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Urkunden aus dem Geburtenregister

    ID: L100040_480925791

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2022 (von: Webservice, Stadt Soltau)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 12

    29614 Soltau

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 14 44

    29614 Soltau

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ausnahme: Der Freitag soll vormittags für Trauungen vorbehalten sein. Sprechen Sie deshalb bitte Termine vorher telefonisch ab. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt-soltau.de

    Fax: 05191 82-389

    Telefon Festnetz: 05191 82-330

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2021 (von: Webservice, Stadt Soltau)

    Technisch geändert am 14.02.2023 (von: Webservice, Stadt Soltau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)