• Neuenkirchen (Landkreis Heidekreis, Niedersachsen)
Geburtsurkunde Ausstellung

Geburtsurkunde Ausstellung

Beschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Online-Dienste

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ID: L100040_539944944

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Version

Technisch erstellt am 27.02.2024

Technisch geändert am 30.12.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

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ID: L100040_574425928

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Version

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Ansprechpartner

Gemeinde Neuenkirchen

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 1/3

29643 Neuenkirchen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr ; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: rathaus@dasneuenkirchen.de

Telefon Festnetz: +49 5195 940-0

Version

Technisch erstellt am 24.07.2021

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Einheitsgemeinde Neuenkirchen

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 1-3

29643 Neuenkirchen

Kontakt

Telefon Festnetz: 05195 940-0

Fax: 05195 940-40

E-Mail: rathaus@gemeinde-neuenkirchen.de

Version

Technisch erstellt am 30.01.2008

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70,00 EUR

Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15,00 EUR

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7,50 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Version

Technisch erstellt am 17.08.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024