Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Busbahnhof Amtshof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz hinter dem Amtshaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Platz der Partnerschaft Céret-Lüchow
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Busbahnhof Amtshof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde