Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Hanstedt: Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden. Sollte es sich um eine neugeborenes Kind handeln, muss die Geburt zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden.
Die Geburtsurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Wenn Sie das Dokument zur Vorlage für eine geplante Eheschließung benötigen beantragen Sie bitte ausschließlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
Sollten Sie die Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden. Sollte es sich um eine neugeborenes Kind handeln, muss die Geburt zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden.
Die Geburtsurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Wenn Sie das Dokument zur Vorlage für eine geplante Eheschließung benötigen beantragen Sie bitte ausschließlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.
Sollten Sie die Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.
Online-Dienst
Geburtsurkunde Ausstellung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Sina Körner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Geburtsurkunde Ausstellung
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren Personalausweis/Reisepass zur Identitätsprüfung
- bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich die gewünschte Urkunde bezieht sowie deren Ausweisdokument
- Urkunden, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt
- den Nachweis eines rechtlichen Interesses
- den Nachweis eines berechtigten Interesses bei Geschwistern.
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ihren Personalausweis/Reisepass zur Identitätsprüfung
- bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich die gewünschte Urkunde bezieht sowie deren Ausweisdokument
- Urkunden, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt
- den Nachweis eines rechtlichen Interesses
- den Nachweis eines berechtigten Interesses bei Geschwistern.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Geburtsurkunde Ausstellung
Die Aufbewahrungsfrist bei Geburtenregistern beträgt 110 Jahre. Für diesen Zeitraum können Urkunden ausgestellt werden, bei älteren Dokumenten wenden Sie sich bitte an das Archiv.
Die Aufbewahrungsfrist bei Geburtenregistern beträgt 110 Jahre. Für diesen Zeitraum können Urkunden ausgestellt werden, bei älteren Dokumenten wenden Sie sich bitte an das Archiv.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Geburtsurkunde Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde