Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Hanstedt: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden. Sollte es sich um eine neugeborenes Kind handeln, muss die Geburt zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden.

    Die Geburtsurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

    Wenn Sie das Dokument zur Vorlage für eine geplante Eheschließung benötigen beantragen Sie bitte ausschließlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.

    Sollten Sie die Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.



    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden. Sollte es sich um eine neugeborenes Kind handeln, muss die Geburt zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden.

    Die Geburtsurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

    Wenn Sie das Dokument zur Vorlage für eine geplante Eheschließung benötigen beantragen Sie bitte ausschließlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister, eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.

    Sollten Sie die Geburtsurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Geburteneintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.



    Online-Dienst

    Geburtsurkunde Ausstellung

    ID: L100040_481381560

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hanstedt: Geburtsurkunde Ausstellung

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Ihren Personalausweis/Reisepass zur Identitätsprüfung
    • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich die gewünschte Urkunde bezieht sowie deren Ausweisdokument
    • Urkunden, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt
    • den Nachweis eines rechtlichen Interesses
    • den Nachweis eines berechtigten Interesses bei Geschwistern.

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Ihren Personalausweis/Reisepass zur Identitätsprüfung
    • bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich die gewünschte Urkunde bezieht sowie deren Ausweisdokument
    • Urkunden, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt
    • den Nachweis eines rechtlichen Interesses
    • den Nachweis eines berechtigten Interesses bei Geschwistern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hanstedt: Geburtsurkunde Ausstellung

    Die Aufbewahrungsfrist bei Geburtenregistern beträgt 110 Jahre. Für diesen Zeitraum können Urkunden ausgestellt werden, bei älteren Dokumenten wenden Sie sich bitte an das Archiv. 

    Die Aufbewahrungsfrist bei Geburtenregistern beträgt 110 Jahre. Für diesen Zeitraum können Urkunden ausgestellt werden, bei älteren Dokumenten wenden Sie sich bitte an das Archiv.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)