Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Stelle: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes!

    Achtung! Wenn Sie die Geburtsurkunde zur Vorlage für eine geplante Eheschließung beim Standesamt benötigen, beantragen Sie bitte einen Geburtenregisterauszug. Dieser Auszug gibt dem Standesamt Hinweise auf mögliche Vorehen, Adoptionen und Kinder. Eine einfache Geburtsurkunde reicht für die Eheschließung in der Regel nicht aus.



    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Gemeinde Stelle

    ID: L100040_475746250

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 18

    21435 Stelle

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr 1. Sonnabend im Monat: 08.30 - 12.00 Uhr (darüber hinaus nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4174 61-0

    Fax: +49 4174 61-60

    E-Mail: post@gemeindestelle.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stelle: Geburtsurkunde Ausstellung

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie Ihren Ausweis bzw. einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stelle: Geburtsurkunde Ausstellung

    Sie haben die Möglichkeit, diese Dienstleistung auch online über das Serviceportal der Gemeinde Stelle in Anspruch zu nehmen. Als Zahlungsweise steht Ihnen paypal, giropay oder Kreditkarte zur Verfügung.

    Wenn Sie den Antrag auf Ausstellung der Geburtsurkunde digital stellen, halten Sie bitte einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bereit.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stelle: Geburtsurkunde Ausstellung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English