Geburtsurkunde Ausstellung
Hinweise für Neu Wulmstorf: Geburtsurkunde Ausstellung / Geburt Anzeige
Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf
Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können sowohl für Vorsprachen in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Geburtsurkunde Ausstellung / Geburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtseintrag/Geburtenregister sind nur beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
Aus diesem Geburtseintrag werden auch mehrsprachige, sogenannte "internationale" Geburtsurkunden ausgestellt.
Alle Urkunden können persönlich oder auch schriftlich beim zuständigen Standesamt angefordert/abgeholt werden.
Online-Dienst
Geburtsurkunden und Abschriften aus dem Geburtenregister
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Geburtsurkunde Ausstellung / Geburt Anzeige
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Die Kontaktdaten der Gemeinde Neu Wulmstorf entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
IV.I.2 Interkommunale Zusammenarbeit - IV.I.2.1 Sachgebiet Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf kann nur mit vorheriger Terminabsprache besucht werden. Eine Terminanfrage können Sie auf der folgenden Webseite erstellen: www.seevetal.de/standesamt
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 553333
E-Mail: standesamt@seevetal.de
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Geburtsurkunde Ausstellung / Geburt Anzeige
- Bei persönlicher Beantragung reicht die Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses. Sollten Sie noch Urkunden mit älterem Ausstellungsdatum zur Hand haben, können diese zusätzlich mit vorgelegt werden.
- Bei schriftlicher Beantragung sollten Sie sich vorab mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung setzen, da u.a. abzuklären ist, auf welche Weise die Gebühren für die Urkunde zu entrichten sind (z.B. Überweisung der Gebühr vor Ausstellung der Urkunde).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neu Wulmstorf: Geburtsurkunde Ausstellung / Geburt Anzeige
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Geburtsurkunde Ausstellung / Geburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige