Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Einsicht in das Geburtenregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister können vor Ablauf der Fortführungsfristen u. a. nur verlangen:

    • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
    • für das Geburtenregister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister gestellt wird,
    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.


    Online-Dienst

    Anforderung einer Geburtsurkunde

    ID: L100040_445648574

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    An das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Bergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3-7

    29303 Bergen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Deichend 2 (beim Marktplatz)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerkontakt: Montag - Mittwoch 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr Allgemeine Verwaltung (Fachämter): Montag + Mittwoch 8 - 13 Uhr Dienstag 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 479-0

    Fax: 05051 479-36

    E-Mail: stadt@bergen-online.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rampe am Eingang zum Rathaus, Eingang Standesamt ebenerdig.

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:

      • Personalausweis oder Reisepass

    andere Personen:

    • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    § 5 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 7 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 59 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Für die Fortführung des Geburtenregisters durch das Standesamt gilt eine Frist von 110 Jahren. Danach gelten hierfür die jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Gebühr: 15,00 EUR
    • Gebühr: 7,50 EUR
      für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de