Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Einsicht in das Geburtenregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister können vor Ablauf der Fortführungsfristen u. a. nur verlangen:

    • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
    • für das Geburtenregister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister gestellt wird,
    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.


    Allgemeine Informationen

    Einsicht in das Geburtenregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister können vor Ablauf der Fortführungsfristen u. a. nur verlangen:

    • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
    • für das Geburtenregister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister gestellt wird,
    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.


    Online-Dienst

    Anforderung einer Geburtsurkunde

    ID: L100040_445648574

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2022 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    An das Standesamt des Geburtsortes.

    An das Standesamt des Geburtsortes.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3

    29303 Bergen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr zusätzlich Dienstag 14:30 Uhr - 16:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Termine und Trauungen sind auch nach persönlicher Vereinbarung möglich. Trauungen an Sonnabenden: 1. Sonnabend im Monat.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2020 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Bergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3-7

    29303 Bergen

    Behindertenparkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Deichend 2 (beim Marktplatz)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerkontakt: Montag - Mittwoch 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr Allgemeine Verwaltung (Fachämter): Montag + Mittwoch 8 - 13 Uhr Dienstag 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 479-0

    Fax: 05051 479-36

    E-Mail: stadt@bergen-online.de

    Weitere Informationen

    Rampe am Eingang zum Rathaus, Eingang Standesamt ebenerdig.

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:

      • Personalausweis oder Reisepass

    andere Personen:

    • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde

    Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:

      • Personalausweis oder Reisepass

    andere Personen:

    • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    §   5 Personenstandsgesetz (PStG)

    §   7 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 59 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 5 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 7 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 59 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    Für die Fortführung des Geburtenregisters durch das Standesamt gilt eine Frist von 110 Jahren. Danach gelten hierfür die jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften.

    Für die Fortführung des Geburtenregisters durch das Standesamt gilt eine Frist von 110 Jahren. Danach gelten hierfür die jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Bergen: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Gebühr: 15,00 EUR
    • Gebühr:   7,50 EUR
      für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
    • Gebühr: 15,00 EUR
    • Gebühr: 7,50 EUR
      für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)