Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Anforderung Geburtsurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05725 9410-76
E-Mail: standesamt@sachsenhagen.de
Kontaktperson
Frau Windhorn
Frau Neuendorf
Herr Hesterberg
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Sachsenhagen: Geburtsurkunde
- Gebühr: 10,00 EUR
Austellung der Urkunde - Gebühr: 5,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 50,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
- Gebühr: 10,00 EUR
Austellung der Urkunde - Gebühr: 5,00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 50,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige