Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100040_547948913

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Urkunde aus dem Geburtenregister beantragen (Geburtsurkunde Standard (DIN A4), Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister (International), sofern die Person in der Samtgemeinde Nenndorf geboren wurden ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Nenndorf - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 4

    31542 Bad Nenndorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05723 704-66

    Telefon Festnetz: 05723 704-23

    E-Mail: buergerbuero@nenndorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Kundenberatung im Bürgerbüro sowie in den weiteren Servicebereichen erfolgt grundsätzlich über eine vorherige Terminvereinbarung. Termine können online unter www.nenndorf.de/terminvergabe oder telefonisch unter 05723 704 0 vereinbart werden.

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Nenndorf: Geburtsurkunde

    • Gebühr:15,00 EUR
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr:7,50 EUR
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr:80,00 EUR
      Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de