Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Rinteln: Geburtsurkunde Ausstellung
Bitte beim Standesamt direkt nachfragen!
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Rinteln - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag: 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde