Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Beantragung einer Geburtsurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Nienburg (Weser): Geburtsurkunde Ausstellung
- Gebühr:15,00 EUR
Ausstellung einer Urkunde - Gebühr:70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - Gebühr:7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde der gleichen Art
Wird die Urkunde nicht persönlich abgeholt (z. B. Urkundenbestellung Online), ist die Gebühr vorab zu überweisen.
Empfänger:
Stadt Nienburg/Weser
Verwendungszweck:
Standesamt - Urkunde - Name der Person
Bankverbindung:
Sparkasse Nienburg
IBAN: DE32 2565 0106 0000 3737 12
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Geburtsurkunde Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige