Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Anforderung Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (1914 bis heute)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Hameln: Geburtsurkunde Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Hameln - Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05151 2020
E-Mail: standesamt@hameln.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hameln: Geburtsurkunde Ausstellung
- § 55 Abs.1 Nr.4 PStG
- § 59 PStG
- § 62 PStG
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Hameln: Geburtsurkunde Ausstellung
- Erstexemplar: 15,00€
- 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde