Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Anforderung Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (1914 bis heute)

    ID: L100040_448328599

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Stadt Hameln)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hameln)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Hameln: Geburtsurkunde Ausstellung

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Hameln - Abteilung 26 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterstraße 2

    31785 Hameln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05151 2020

    E-Mail: standesamt@hameln.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, Stadt Hameln)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hameln)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hameln: Geburtsurkunde Ausstellung

    • § 55 Abs.1 Nr.4 PStG
    • § 59 PStG
    • § 62 PStG
    • § 55 Abs.1 Nr.4 PStG
    • § 59 PStG
    • § 62 PStG

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Hameln: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Erstexemplar: 15,00€
    • 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
    • Erstexemplar: 15,00€
    • 7,50 €: Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)