Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Anforderung Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus Geburtenregister

    ID: L100040_448324445

    Beschreibung

    Anforderung Geburtsurkunde/beglaubigte Abschrift aus Geburtenregister

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Münder am Deister - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhof 1

    31848 Bad Münder am Deister

    Parkplätze

    • Parkplatz: Steinhof
      Anzahl: 23  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Steinhof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wermuthstr.
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Feuerteich
      Linie:
      • Bus: 10,15,16,17,18

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Klingel am Außengebäude

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05042 943-150

    Telefon Festnetz: 05042 943-147

    Telefon Festnetz: 05042 943-148

    E-Mail: stadt@bad-muender.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de