Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde anfordern

    ID: L100040_423203741

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde ist wohl das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen. Es beweist die Existenz und Identität. Ist der Schlüssel zu allen anderen Ausweisen und Behördengängen, ob Eheschließung oder Sorgerecht. Wenn Sie in Sehnde geboren sind, können Sie beim Standesamt Sehnde eine Geburtsurkunde erhalten. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland geboren sind, diese Geburt aber in Sehnde nachbeurkundet wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Sehnde - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordstraße 21

    31319 Sehnde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 Uhr zusätzlich donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr Da es aufgrund während der Öffnungszeiten stattfindender Trauungen zu längeren Wartezeiten kommen kann, raten wir zur telefonischen Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05138 707-120

    Telefon Festnetz: 05138 707-124

    Telefon Festnetz: 05138 707-121

    E-Mail: standesamt@sehnde.de

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de