Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde

    ID: L100040_475217699

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Für Gehrden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Gehrden: Geburtsurkunde / Geburtenregister

    Über den unten stehenden Link zur "Online Urkundenbestellungen beim Standesamt Gehrden" können sie Ihre gewünschten Urkunden bestellen und die Gebühren sofort online bezahlen.

    Falls Sie Ihre Urkunde per Post oder Telefax bestellen wollen laden Sie sich für Ihre Bestellung bitte unten stehendes PDF-Formular herunter, füllen es aus und schicken es an folgende Adresse:

    Stadt Gehrden, Standesamt
    Kirchstraße 1-3
    30989 Gehrden

    Über den unten stehenden Link zur "Online Urkundenbestellungen beim Standesamt Gehrden" können sie Ihre gewünschten Urkunden bestellen und die Gebühren sofort online bezahlen.

    Falls Sie Ihre Urkunde per Post oder Telefax bestellen wollen laden Sie sich für Ihre Bestellung bitte unten stehendes PDF-Formular herunter, füllen es aus und schicken es an folgende Adresse:

    Stadt Gehrden, Standesamt
    Kirchstraße 1-3
    30989 Gehrden

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024