Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung
Gebühren
15,00 € für die 1. Urkunde
7,50 € für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Online-Dienst
Anforderung Geburtsurkunde - Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung
Zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist immer das Standesamt des Geburtsortes.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Burgwedel - Team Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Berg (Servicestelle)
Frau Sabrücken
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung
Personen, auf die sich der Eintrag im Geburtsregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:
- Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung
Die Urkunde können Sie bequem über unser Online-Antragsformular beantragen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Bemerkungen
Hinweise für Burgwedel: Geburtsurkunde Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde