Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100040_388995851

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde ist wohl das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen. Es beweist die Existenz und Identität. Ist der Schlüssel zu allen anderen Ausweisen und Behördengängen, ob Eheschließung oder Sorgerecht. Wenn Sie in Burgdorf geboren sind, können Sie beim Standesamt Burgdorf eine Geburtsurkunde erhalten. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland geboren sind, diese Geburt aber in Burgdorf nachbeurkundet wurde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Burgdorf: Geburtsurkunde / Geburtenregister

    Ein Geburtsurkunde kann in Burgdorf nur beantragt werden, wenn Burgdorf auch der Geburtsort ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Burgdorf - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Spittaplatz 4

    31303 Burgdorf

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit Standesamt Mo 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr *Di geschlossen Mi und Fr 8:00 - 13:00 Uhr Do 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de