Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Einrichtung, in der das Kind zur Welt kommt oder der Hebamme, die die Geburt zu Hause begleitet. Als Eltern haben Sie dafür zu sorgen, dass die Meldung erfolgt.
Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:
- die Vor- und Familiennamen des Kindes,
- Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
- die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann das Standesamt auf Antrag eine Geburtsurkunde ausstellen.
Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt das Standesamt den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.
Online-Dienst
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Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde
An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.
Ansprechpartner
Für Barsinghausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde
Den Personalausweis oder den Reisepass.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde
Die Ausstellung der ersten Urkunde beträgt 15,00 Euro.
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde beträgt 7,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde
Es werden gebührenfreie Urkunden für soziale Zwecke (bspw. Kindergeld, Erziehungsgeld, Rentenzwecke etc.) ausgestellt. Sollte der Wunsch nach einer Urkunde für die eigenen Unterlagen bestehen, fallen die oben genannten Gebühren an.
Für bestimmte Zwecke, z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung, benötigen Sie -anstelle einer Geburtsurkunde- die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die Sie ebenfalls in dem Standesamt erhalten, das zu Ihrem Geburtsort gehört.
Weitere Informationen
Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde