Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde

    Allgemeine Informationen

    Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Einrichtung, in der das Kind zur Welt kommt oder der Hebamme, die die Geburt zu Hause begleitet. Als Eltern haben Sie dafür zu sorgen, dass die Meldung erfolgt.

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann das Standesamt auf Antrag eine Geburtsurkunde ausstellen.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt das Standesamt den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.



    Online-Dienst

    Geburtsurkunde anfordern

    ID: L100040_486893870

    Beschreibung

    Um die Berechtigung der Urkundenanforderung zu prüfen, benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses. Bitte senden Sie die Ausweiskopie an folgende E-Mail Adresse: Standesamt@stadt-barsinghausen.de

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde

    An das Standesamt der Stadt Barsinghausen.

    Ansprechpartner

    Für Barsinghausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde

    Den Personalausweis oder den Reisepass.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde

    Die Ausstellung der ersten Urkunde beträgt 15,00 Euro.
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde beträgt 7,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde

    Es werden gebührenfreie Urkunden für soziale Zwecke (bspw. Kindergeld, Erziehungsgeld, Rentenzwecke etc.) ausgestellt. Sollte der Wunsch nach einer Urkunde für die eigenen Unterlagen bestehen, fallen die oben genannten Gebühren an.

    Für bestimmte Zwecke, z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung, benötigen Sie -anstelle einer Geburtsurkunde- die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die Sie ebenfalls in dem Standesamt erhalten, das zu Ihrem Geburtsort gehört.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Barsinghausen: Geburtsurkunde

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de