Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde

    Allgemeine Informationen

    Für Personen, die in Hannover geboren sind, können Beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Geburtsregister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland geboren wurde, diese Geburt aber in Hannover nachbeurkundet wurde.

    Hinweise für die Erstbeurkundung eines neugeborenen Kindes finden Sie hier: Geburt Anzeige



    Allgemeine Informationen

    Für Personen, die in Hannover geboren sind, können Beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Geburtsregister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland geboren wurde, diese Geburt aber in Hannover nachbeurkundet wurde.

    Hinweise für die Erstbeurkundung eines neugeborenen Kindes finden Sie hier: Geburt Anzeige



    Online-Dienst

    Geburtsurkunde

    ID: L100040_537960311

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 10:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: 10:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42974

    Fax: +49 511 168-43376

    E-Mail: 32.31.2@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    Anreise Bahn: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde

    Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde

    Rechtliches Interesse - § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    • §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)

    Rechtliches Interesse - § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    • §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde

    Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.

    Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover

    Schriftlich beantragen

    Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Geburtsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.

    Persönlich beantragen

    Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.

    Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.

    Hinweise

    Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.

    Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.

    Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover

    Schriftlich beantragen

    Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Geburtsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.

    Persönlich beantragen

    Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.

    Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.

    Hinweise

    Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde

    • Gebühr: 15,00 EUR
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr: 7,50 EUR
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr: 70,00 EUR
      Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.

    • Gebühr: 15,00 EUR
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr: 7,50 EUR
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr: 70,00 EUR
      Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)