Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde
Für Personen, die in Hannover geboren sind, können Beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Geburtsregister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland geboren wurde, diese Geburt aber in Hannover nachbeurkundet wurde.
Hinweise für die Erstbeurkundung eines neugeborenen Kindes finden Sie hier: Geburt Anzeige
Für Personen, die in Hannover geboren sind, können Beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Geburtsregister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland geboren wurde, diese Geburt aber in Hannover nachbeurkundet wurde.
Hinweise für die Erstbeurkundung eines neugeborenen Kindes finden Sie hier: Geburt Anzeige
Online-Dienst
Geburtsurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 10:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: 10:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr Freitag: geschlossen Telefonische Erreichbarkeit Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr Hinweis zu den Öffnungszeiten Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben. Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde
Rechtliches Interesse - § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
- §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Rechtliches Interesse - § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
Einsicht in die Personenstandsbücher, Durchsicht dieser Bücher und Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von den Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Behörden haben den Zweck anzugeben.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
- §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde
Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.
Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover
Schriftlich beantragen
Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Geburtsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.
Persönlich beantragen
Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.
Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.
Hinweise
Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.
Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.
Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover
Schriftlich beantragen
Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Geburtsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.
Persönlich beantragen
Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.
Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.
Hinweise
Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.
- Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Ausstellung einer Geburtsurkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde