Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
B1 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05522 318-0
Kontaktperson
Frau Klostermann (Fachbereich Bürger - Bereichsleiterin Bürgerservice)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Osterode am Harz: Geburtsurkunde: Ausstellung - nach Anzeige der Geburt
- Gebühr:15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr:7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- Gebühr:15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr:7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Weitere Informationen
Hinweise für Osterode am Harz: Geburtsurkunde: Ausstellung - nach Anzeige der Geburt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde