Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Ausstellen einer Geburtsurkunde
Online erledigen
Zahlungsweise
- Rechnung
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Hann. Münden - Bereich 1 - Fachdienst Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr nach Terminvereinbarung Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 - 12:00 Uhr. Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mohammadi
Frau Vogeley
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Hann. Münden: Spezialisierung
Anmerkung: Zur Anforderung einer Urkunde oder beglaubigten Auszügen aus dem Geburtenregister haben Sie beim Standesamt Hann. Münden mehrere Möglichkeiten:
- ,
- per Fax (formlos),
- per E-Mail (formlos),
- per Post (formlos): Standesamt Hann. Münden, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden oder
- Persönliche Vorsprache: Eine vorherige Anforderung über die o.g. Möglichkeiten erspart Ihnen Wartezeiten. Zudem kann sonst nicht garantiert werden, dass die Urkunde gleich ausgestellt werden kann.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde