Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Duderstadt: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Geburt eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, online, schriftlich oder per Telefax beantragt werden.

    Einsicht in das Geburtenregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
    • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
    • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


    Allgemeine Informationen

    Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Geburt eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, online, schriftlich oder per Telefax beantragt werden.

    Einsicht in das Geburtenregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
    • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
    • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


    Online-Dienst

    Urkunde aus dem Geburtenregister beantragen

    ID: L100040_484874516

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2023 (von: Webservice, Stadt Duderstadt)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Duderstadt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Worbiser Straße 9

    37115 Duderstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr und Do. 14:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05527 841-120

    Fax: 05527 841-276

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2022 (von: Webservice, Stadt Duderstadt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Duderstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Duderstadt: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Duderstadt: Geburtsurkunde Ausstellung

    Die Geburtenregister werden nach der Fortführungsfrist von 110 Jahren an das Staatsarchiv in Wolfenbüttel übergeben.

    Die Geburtenregister werden nach der Fortführungsfrist von 110 Jahren an das Staatsarchiv in Wolfenbüttel übergeben.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Duderstadt: Geburtsurkunde Ausstellung

    • Gebühr: 15,00 EUR
      Ausstellung einer Urkunde
    • Gebühr: 7,50 EUR
      Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
    • Gebühr: 15,00 EUR
      Ausstellung einer Urkunde
    • Gebühr: 7,50 EUR
      Jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)