Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Flecken Bovenden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses Montag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Mittwoch Geschlossen Donnerstag 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr 15:00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde