Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Peine: Spezialisierung

    Grundsätzlich erhalten Sie Urkunden bei dem Standesamt, in dem das Ereignis ( Geburt, Heirat oder Tod) beurkundet wurde.

    Das Standesamt Peine führt Personenstandsbücher aus folgenden Ortschaften:

    Peine, DuttenstedtEssinghausenLandwehrBerkumDungelbeckEixeRosenthalSchmedenstedtSchwicheldtStederdorf, Telgte, VöhrumWendesse und Woltorf.

    Ihre Urkunden können Sie sich auch während der Öffnungszeiten persönlich im Standesamt Peine unter Vorlage des Personalausweises oder Passes ausstellen lassen. Sollte Ihnen dieses nicht möglich sein, so können Sie die Urkunden auch schriftlich (per E-Mail, Post, Fax) anfordern. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch das Verwandtschaftsverhältnis und den Zweck der Urkundenanforderung an. Bitte fügen Sie außerdem Ihrer Anforderung eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. Die Urkunde wird Ihnen anschließend per Nachnahme übersandt.

    Sollten die

    Geburtenregister älter als 110 Jahre

    Heiratsregister älter als 80 Jahre

    • Sterberegister älter als 30 Jahre

    alt sein, so erhalten Sie entsprechende Urkunden beim Stadtarchiv Peine.

    Grundsätzlich erhalten Sie Urkunden bei dem Standesamt, in dem das Ereignis ( Geburt, Heirat oder Tod) beurkundet wurde.

    Das Standesamt Peine führt Personenstandsbücher aus folgenden Ortschaften:

    Peine, DuttenstedtEssinghausenLandwehrBerkumDungelbeckEixeRosenthalSchmedenstedtSchwicheldtStederdorf, Telgte, VöhrumWendesse und Woltorf.

    Ihre Urkunden können Sie sich auch während der Öffnungszeiten persönlich im Standesamt Peine unter Vorlage des Personalausweises oder Passes ausstellen lassen. Sollte Ihnen dieses nicht möglich sein, so können Sie die Urkunden auch schriftlich (per E-Mail, Post, Fax) anfordern. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch das Verwandtschaftsverhältnis und den Zweck der Urkundenanforderung an. Bitte fügen Sie außerdem Ihrer Anforderung eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. Die Urkunde wird Ihnen anschließend per Nachnahme übersandt.

    Sollten die

    Geburtenregister älter als 110 Jahre

    Heiratsregister älter als 80 Jahre

     Sterberegister älter als 30 Jahre

    alt sein, so erhalten Sie entsprechende Urkunden beim Stadtarchiv Peine.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Peine

    ID: L100040_530528958

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2023

    Technisch geändert am 30.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstraße 5

    31224 Peine

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05171 49-9490

    Fax: 05171 49-7378

    E-Mail: buergerbuero@stadt-peine.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Bürgerbüro - Team A

    Adresse

    Hausanschrift

    Kantstraße 5

    31224 Peine

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05171 49-9361

    Telefon Festnetz: 05171 49-9363

    Telefon Festnetz: 05171 49-9364

    Fax: 05171 49-7376

    E-Mail: standesamt@stadt-peine.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Peine: Spezialisierung

    Personalausweis oder Pass

    Personalausweis oder Pass

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Peine: Spezialisierung

    Gebühr: 15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde

    Gebühr: 7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Gebühr: 15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde

    Gebühr: 7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Peine: Spezialisierung

    Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Geburtenregister

    Berechtigt zum Urkundenerwerb sind die betroffenen Personen selbst, aber auch Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie sowie Ehegatten. Geschwister haben ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, Einsicht und Auskunft aus dem Geburtenregister, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.

    Ausstellung einer Eheurkunde oder eines Auszugs aus dem Eheregister

    Berechtigt zum Urkundenerwerb sind die Ehegatten selbst, als auch die Vorfahren und Abkömmlinge beider Ehepartner in gerader Linie.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse gegenüber dem Standesamt glaubhaft machen.

    Ausstellung einer Sterbeurkunde

    Berechtigt zum Urkundenerwerb sind die Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie sowie der Ehegatte der bzw. des Verstorbenen. Geschwister haben ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Geburtenregister

    Berechtigt zum Urkundenerwerb sind die betroffenen Personen selbst, aber auch Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie sowie Ehegatten. Geschwister haben ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, Einsicht und Auskunft aus dem Geburtenregister, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.

    Ausstellung einer Eheurkunde oder eines Auszugs aus dem Eheregister

    Berechtigt zum Urkundenerwerb sind die Ehegatten selbst, als auch die Vorfahren und Abkömmlinge beider Ehepartner in gerader Linie.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse gegenüber dem Standesamt glaubhaft machen.

    Ausstellung einer Sterbeurkunde

    Berechtigt zum Urkundenerwerb sind die Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie sowie der Ehegatte der bzw. des Verstorbenen. Geschwister haben ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024