Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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Urkundenanforderung Geburtsurkunde
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Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
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- paydirekt
- Paypal
- Mastercard
- giropay
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Lengede: Geburtsurkunde Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Lengede, wenn die Geburt in Barbecke, Broistedt, Klein Lafferde, Lengede oder Woltwiesche (Hausgeburt) stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice, Ordnung, Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Büro: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag von 14:30 bis 18:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Kontakt
Fax: 05344 89-30
Telefon Festnetz: 05344 89-0
Kontaktperson
Frau Sabine Wunderling
Frau Swetlana Zerbion
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Lengede: Geburtsurkunde Ausstellung
- Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde - Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige