Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Helmstedt: Geburtsurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte

    Helmstedt
    Emmerstedt
    Barmke
    Runstedt
    Grasleben
    Mariental
    Querenhorst
    Büddenstedt

    folgende Urkunden erhalten:

    Geburtsurkunde (auch international)
    beglaubigter Geburtsregisterausdruck
    gekürzte Geburtsurkunde
    Eheurkunde (auch international)
    beglaubigter Eheregisterausdruck
    Sterbeurkunde (auch international)



    Allgemeine Informationen

    Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte

    Helmstedt
    Emmerstedt
    Barmke
    Runstedt
    Grasleben
    Mariental
    Querenhorst
    Büddenstedt

    folgende Urkunden erhalten:

    Geburtsurkunde (auch international)
    beglaubigter Geburtsregisterausdruck
    gekürzte Geburtsurkunde
    Eheurkunde (auch international)
    beglaubigter Eheregisterausdruck
    Sterbeurkunde (auch international)



    Online-Dienst

    Beantragung Geburtsurkunde

    ID: L100040_449730383

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2022 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Helmstedt: Geburtsurkunde Ausstellung


    Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte

    • Helmstedt
    • Emmerstedt
    • Barmke
    • Runstedt
    • Grasleben
    • Mariental
    • Querenhorst

    folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunde (auch international)
    • beglaubigter Geburtsregisterausdruck
    • gekürzte Geburtsurkunde
    • Eheurkunde (auch international)
    • beglaubigter Eheregisterausdruck
    • Sterbeurkunde (auch international)

    Wofür benötige ich welche Urkunde? 
    Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.

    Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.

    Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.


    Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte

    • Helmstedt
    • Emmerstedt
    • Barmke
    • Runstedt
    • Grasleben
    • Mariental
    • Querenhorst

    folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunde (auch international)
    • beglaubigter Geburtsregisterausdruck
    • gekürzte Geburtsurkunde
    • Eheurkunde (auch international)
    • beglaubigter Eheregisterausdruck
    • Sterbeurkunde (auch international)

    Wofür benötige ich welche Urkunde?
    Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.

    Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.

    Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.

    Ansprechpartner

    GB2 - FB14 - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Helmstedt: Geburtsurkunde Ausstellung

    Suchgebühren bei fehlenden Angaben         20 - 60 €

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.

    Suchgebühren bei fehlenden Angaben 20 - 60 €

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2007 (von: Kathrin Jurke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)