Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Anforderung Geburtsurkunde
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Braunlage - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-113
Kontaktperson
Herr Kenneth Schuller
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: kenneth.schuller@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-113
Frau Claudia Dunkel
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
Telefon Festnetz: 05582 803-25
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige