Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
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Urkunde - Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ beglaubigter Geburtenregisterausdruck/ mehrsprachige Geburtsurkunde
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Urkunde - Geburtsurkunde - Geburtenregister
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Urkunde - Geburtsurkunde - Geburtenregister
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Zum Serviceportal Stadt Gifhorn
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Standesamt
Beschreibung
Gerne kann auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Termin vereinbart werden, rufen Sie uns einfach an.
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Zur nachträglichen Ausstellung einer Geburtsurkunde wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Sprechen Sie einfach zu den Öffnungszeiten vor oder nutzen Sie das Online-Serviceportal.
Zur nachträglichen Ausstellung einer Geburtsurkunde wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Sprechen Sie einfach zu den Öffnungszeiten vor oder nutzen Sie das Online-Serviceportal.
Formulare
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Geburtenregistereinträge werden 110 Jahre im Standesamt aufbewahrt. Ältere Einträge werden an das Archiv des Landkreises Gifhorn (Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn) abgegeben.
Geburtenregistereinträge werden 110 Jahre im Standesamt aufbewahrt. Ältere Einträge werden an das Archiv des Landkreises Gifhorn (Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn) abgegeben.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.0 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Personenstandsurkunde