Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Urkunde - Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ beglaubigter Geburtenregisterausdruck/ mehrsprachige Geburtsurkunde

    ID: L100040_565397007

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    Urkunde - Geburtsurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/ beglaubigter Geburtenregisterausdruck/ mehrsprachige Geburtsurkunde

    ID: L100040_565398112

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    ID: L100040_505124510

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    ID: L100040_555042439

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    ID: L100040_565398138

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    Deutsch

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Standesamt

    Beschreibung

    Gerne kann auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Termin vereinbart werden, rufen Sie uns einfach an.

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 05371 88-151

    Telefon Festnetz: 05371 88-148

    E-Mail: standesamt@stadt-gifhorn.de

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Zur nachträglichen Ausstellung einer Geburtsurkunde wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Sprechen Sie einfach zu den Öffnungszeiten vor oder nutzen Sie das Online-Serviceportal. 

    Formulare

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Geburtenregistereinträge werden 110 Jahre im Standesamt aufbewahrt. Ältere Einträge werden an das Archiv des Landkreises Gifhorn (Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn) abgegeben. 

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English