Geburtsurkunde AusstellungOnline erledigen

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde Ausstellung

    ID: L100040_475646316

    Beschreibung

    Wenn Sie in Wolfsburg oder Velpke (mit allen Ortsteilen) geboren sind, bekommen Sie hier in Wolfsburg die Geburtsurkunde (wenn Sie z.B. in Gifhorn geboren sind, müssen Sie sich bitte an das Standesamt Gifhorn wenden)

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Bezahlsysteme
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    Wenn Sie in Wolfsburg oder Velpke (mit allen Ortsteilen) geboren sind, bekommen Sie hier in Wolfsburg die Geburtsurkunde (wenn Sie z.B. in Gifhorn geboren sind, müssen Sie sich bitte an das Standesamt Gifhorn wenden)

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05361 28-1500

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stichwörter

    Personenstandswesen

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    Gegebenenfalls muss mittels Personalausweis oder Reisepass o.ä. die Berechtigung des Erhalts der Urkunde nachgewiesen werden. Ein Aufenthaltstitel oder ein Führschein etc. ist nicht ausreichend.

    Formulare

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    Folgende Personen können eine Abschrift der Geburtsurkunde beantragen:

    • Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Abkömmlinge)
    • Geschwister sind nur in Ausnahmefälle berechtigt, wenn sie ein Interesse glaubhaft nachweisen, z.B. für einen Erbschein
    • alle anderen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen, z.B. mit Vollmacht oder Vollstreckungstitel

    In allen Fällen sind entsprechen Nachweise zu erbringen.

    Diese Vorraussetzungen gelten auch für internationale Geburtsurkunden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    Für das Geburtenregister gilt die Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren.


    Nach dieser Frist wird das Geburtenegister von Wolfsburg (auch mit allen Ortsteilen) an das Stadtarchiv im Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation (E-Mail: izs-stadtarchiv@stadt.wolfsburg.de) und für die Geburtenregister aus Velpke (auch mit allen Ortsteilen) an das Niedersächsische Landesarchiv Wolfenbüttel (Tel. 05351-935-0 oder E-Mail: wolfenbuettel@nla.niedersachsen.de) übergeben. 

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    Für Rentenzwecke ist die Urkunde kostenlos.

    Es ist möglich, dass Geburtsurkunden schriftlich oder telefonisch angefordert und dem Bürger per Post zugeschickt werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung per Vorabüberweisung. Der Postversand erfolgt nach Zahlungseingang weltweit und ohne zusätzliche Gebühr.

    Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, können Sie auch bequem online bezahlen. Weitere Informationen zur elektronischen Bezahlfunktion (ePayment) finden Sie hier:  www.wolfsburg.de/epayment

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    In der Geburtsurkunde wird keine Adoption oder Namensänderung vermerkt, nur der aktuelle Stand wird dokumentiert. Für alles andere wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt.
     

    Bemerkungen

    Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)

    Das Standesamt Wolfsburg führt die Personenstandsregister für die Stadt Wolfsburg und der Samtgemeinde Velpke (Landkreis Helmstedt).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de