Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Online-Dienst
Geburtsurkunde Ausstellung
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Zahlungsweise
- Bezahlsysteme
- Visa Karte
- Paypal
- Mastercard
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
Wenn Sie in Wolfsburg oder Velpke (mit allen Ortsteilen) geboren sind, bekommen Sie hier in Wolfsburg die Geburtsurkunde (wenn Sie z.B. in Gifhorn geboren sind, müssen Sie sich bitte an das Standesamt Gifhorn wenden)
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stichwörter
Personenstandswesen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
Gegebenenfalls muss mittels Personalausweis oder Reisepass o.ä. die Berechtigung des Erhalts der Urkunde nachgewiesen werden. Ein Aufenthaltstitel oder ein Führschein etc. ist nicht ausreichend.
Formulare
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
Voraussetzungen
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
Folgende Personen können eine Abschrift der Geburtsurkunde beantragen:
- Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern und Abkömmlinge)
- Geschwister sind nur in Ausnahmefälle berechtigt, wenn sie ein Interesse glaubhaft nachweisen, z.B. für einen Erbschein
- alle anderen müssen ein rechtliches Interesse nachweisen, z.B. mit Vollmacht oder Vollstreckungstitel
In allen Fällen sind entsprechen Nachweise zu erbringen.
Diese Vorraussetzungen gelten auch für internationale Geburtsurkunden.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
Für das Geburtenregister gilt die Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren.
Nach dieser Frist wird das Geburtenegister von Wolfsburg (auch mit allen Ortsteilen) an das Stadtarchiv im Institut für Zeitgeschichte und Stadtpräsentation (E-Mail: izs-stadtarchiv@stadt.wolfsburg.de) und für die Geburtenregister aus Velpke (auch mit allen Ortsteilen) an das Niedersächsische Landesarchiv Wolfenbüttel (Tel. 05351-935-0 oder E-Mail: wolfenbuettel@nla.niedersachsen.de) übergeben.
Kosten
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR
Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
Für Rentenzwecke ist die Urkunde kostenlos.
Es ist möglich, dass Geburtsurkunden schriftlich oder telefonisch angefordert und dem Bürger per Post zugeschickt werden. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung per Vorabüberweisung. Der Postversand erfolgt nach Zahlungseingang weltweit und ohne zusätzliche Gebühr.
Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, können Sie auch bequem online bezahlen. Weitere Informationen zur elektronischen Bezahlfunktion (ePayment) finden Sie hier: www.wolfsburg.de/epayment
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
In der Geburtsurkunde wird keine Adoption oder Namensänderung vermerkt, nur der aktuelle Stand wird dokumentiert. Für alles andere wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt.
Bemerkungen
Hinweise für Wolfsburg: Geburtsurkunde / Geburtenregister (Stadt Wolfsburg)
Das Standesamt Wolfsburg führt die Personenstandsregister für die Stadt Wolfsburg und der Samtgemeinde Velpke (Landkreis Helmstedt).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Geburtsanmeldung, Personenstandsurkunde, Geburtenregister, Abstammungsurkunde, Geburtsanzeige