Geburtsurkunde Ausstellung

    Geburtsurkunde Ausstellung

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Salzgitter: Geburtsurkunde Ausstellung (IES:Salzgitter)

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Salzgitter

    ID: L100040_566257895

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Standesamt

    Beschreibung

    Im Standesamt werden das Geburts-, das Ehe- und das Sterberegister geführt, aus denen heraus die entsprechenden Personenstandsurkunden erstellt werden. Das frühere Familienbuch, welches bis zum 31.12.2008 angelegt wurde, wird seit dem 01.01.2009 als Heiratseintrag fortgeführt. Seit dieser Zeit ist das Standesamt auch für die Beurkundung der im Ausland eingetretenen Personenstandsfälle zuständig. Ferner werden Kirchenaustritte und öffentliche-rechtliche Namensänderungen beurkundet sowie die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft für das 7. Kind durch den Bundespräsidenten bearbeitet.

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Str. 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Zum Besuch ist ein Termin notwendig. Diesen können Sie vor Ort oder online vereinbaren.Hier geht es zur Onlineterminvergabe. Öffnungszeiten: * Montag, Dienstag und Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Weitere Informationen:

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland: Gebühr 70.00 EUR

    Ausstellung der Urkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde, Geburtsanmeldung, Abstammungsurkunde, Geburtenregister, Geburtsanzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de