Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Hinweise für Göttingen: Genehmigung von Veranstaltungen auf Straßen
Ebenfalls bei Festumzügen oder Sportveranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden zum Beispiel durch Straßensperrungen.
Im Regelfall genügt ein formloser Antrag.
Ebenfalls bei Festumzügen oder Sportveranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden zum Beispiel durch Straßensperrungen.
Im Regelfall genügt ein formloser Antrag.
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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Adresse
Hausanschrift
Hannover-Linden Fischerhof
S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
Schünemannplatz
Straßenbahn: Linie 3 oder 7
Telefunken
Bus: Linie 300
Kontakt
Internet
Bereich 3 - Fachdienst Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnung@hann.muenden.de
Kontaktperson
Frau Hackspiel (Sachbearbeiterin)
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Hinweise für Göttingen: Genehmigung von Veranstaltungen auf Straßen
Mitzubringende Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig zum Beispiel Lageplan, Versicherungsbestätigung.
Die Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner geben Ihnen gern Auskunft.
Mitzubringende Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig zum Beispiel Lageplan, Versicherungsbestätigung.
Die Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner geben Ihnen gern Auskunft.
Fristen
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Hinweise für Göttingen: Genehmigung von Veranstaltungen auf Straßen
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen je nach Art und Umfang des Einzelfalls Gebühren in Höhe von 20,00 Euro bis 767,00 Euro an.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen je nach Art und Umfang des Einzelfalls Gebühren in Höhe von 20,00 Euro bis 767,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stichwörter
Verkehr regeln, Verkehrsregelung