Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Hinweise für Göttingen: Kommunale Verkehrsüberwachung
Zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.
Repressive Maßnahmen, wie unter anderem die Verkehrsüberwachung und hier die kommunale Verkehrsüberwachung, führen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Damit werden die Verkehrsunfallzahlen und der Zahl der festgestellten Verkehrsverstöße verringert.
Vorrangiges Ziel der sekundären Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Weiterhin veranlasst die Kontrolle des Einhaltens von Verkehrsvorschriften ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten. Hierzu zählt die mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrolle sowie die stationäre Rotlichtüberwachung.
Zu hohe oder nicht angepasste Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.
Repressive Maßnahmen, wie unter anderem die Verkehrsüberwachung und hier die kommunale Verkehrsüberwachung, führen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Damit werden die Verkehrsunfallzahlen und der Zahl der festgestellten Verkehrsverstöße verringert.
Vorrangiges Ziel der sekundären Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Weiterhin veranlasst die Kontrolle des Einhaltens von Verkehrsvorschriften ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten. Hierzu zählt die mobile und stationäre Geschwindigkeitskontrolle sowie die stationäre Rotlichtüberwachung.
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Kommunale Verkehrsüberwachung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Ansprechpartner
Gefahrenabwehr, Feuerschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:30 - 12:30 Uhr und Do. 14:30 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05527 841-113
Fax: 05527 841-197
Kontaktperson
Frau Germerott
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Hinweise für Göttingen: Kommunale Verkehrsüberwachung
Falls Sie Anregungen zu einer kommunalen Geschwindigkeitsmessung haben, sollten Sie per Mail, schriftlich oder telefonisch Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern aufnehmen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie den Grund Ihrer Anregung nennen.
Falls Sie Anregungen zu einer kommunalen Geschwindigkeitsmessung haben, sollten Sie per Mail, schriftlich oder telefonisch Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern aufnehmen. Dabei ist es erforderlich, dass Sie den Grund Ihrer Anregung nennen.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 14.03.2011
Stichwörter
Geschwindigkeitsmessung, Blitzer, Geschwindigkeitskontrolle, Radar, Geschwindigkeitsüberwachung, blitzen