BaustellensicherheitOnline erledigen

    Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

    • Aufgrabungen im Straßenraum
    • Straßenbau
    • Arbeiten im Seitenraum
    • Aufstellung eines Gerüstes

    müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baustelle - Genehmigungsverfahren

    Vor der Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahnen, Fuß- und Radwege, Seitenstreifen) sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mindestens zwei Wochen vor dem Beginn eine Anordnung darüber einzuholen. Diese beinhaltet folgendes:

    • wie die Arbeitsstellen abzusperren
    • und zu kennzeichnen sind,
    • ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
    • ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen auszuschildern sind.

    Die Sicherungsmaßnahmen dienen insbesondere dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden und der Arbeitskräfte.

    • Wichtig - Es ist auch dann erforderlich, wenn die Arbeitsstellen nur von kürzerer Dauer eingerichtet werden sollen.

    Online-Dienst

    Absicherung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen gemäß § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online beantragen

    ID: L100040_466676974

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

    Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

    Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

    • Bundesautobahnen,
    • Bundes- und Landesstraßen sowie
    • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

    von der zuständigen Stelle gehört.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 h

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3209

    E-Mail: verkehrslenkung@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Dieser Fachdienst ist zuständig für die Verkehrstechnik (Ampeln, Beschilderung, Parkuhren), Verkehrslenkung, -sicherung und -überwachung sowie die Straßenbeleuchtung.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
    • eventuell Umleitungsplan

    Voraussetzungen

    Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

    Verfahrensablauf

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baustelle - Genehmigungsverfahren

    Für Bauunternehmen, die im Rahmen von Verträgen zum Beispiel mit Versorgungsträgern regelmäßig mit der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beauftragt sind, ist ein vereinfachtes Verfahren festgelegt. 

    • Voraussetzung hierfür:
      Es ist eine entsprechende Jahresgenehmigung zu beantragen. Bei allen Anträgen der Bauunternehmen ist unter Angabe eines Regelplanes oder Vorlage eines entsprechenden Verkehrszeichenplanes anzugeben, wie die Arbeitsstellen abzusichern und zu kennzeichnen sind.
    • Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über den Online-Antrag.

    Wichtig - Bei Arbeitsstellen mit erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs (Vollsperrungen oder halbseitige Sperrungen mit der Einrichtung einer Einbahnregelung) ist außerdem ein geeigneter Umleitungsplan vorzulegen.

    Antragstellung

    Der Antrag für die Baustellengenehmigung kann online über das Formular gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.)

    Kosten

    Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Baustelle - Genehmigungsverfahren

    • Verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen, die mit Regelplänen außerhalb der Jahresgenehmigung durchgeführt werden - 80 Euro

    • Verkehrsrechtliche Anordnungen mit Vollsperrungen von Straßen - 170 Euro.

    • Erteilung von Jahresgenehmigungen an Bauunternehmen - 320 Euro.

    • Erlaubnis zur Ausstellung von Haltverboten - 25 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

    Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baustellengenehmigung, Baustellen, Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Baustellenabsicherung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de